Die Mutter des Mädchen hatte an den Unfall nur lückenhafte Erinnerungen. Sie sagte, dass sie das Gefühl hatte, der Fahrer habe keine Kontrolle über seinen Wagen gehabt.
Das Landgericht verhandelt den Fall in zweiter Instanz. Das Amtsgericht Dieburg hatte 2020 den Fahrer wegen fahrlässiger Tötung zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, drei Monaten Fahrverbot und 2500 Euro Geldbuße verurteilt. Der Verteidiger des Mannes hatte im Amtsgericht Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft neun Monate Haft auf Bewährung.
Gegen das Amtsgerichtsurteil hatten der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Die Anklage erklärte im Landgericht, sie strebe jetzt eine höhere Bewährungsstrafe an. Zu der langen Verfahrensdauer kommt es laut Staatsanwaltschaft, weil das Unfallgutachten erst nach über einem Jahr vorlag. Der Prozess wird am 31. Mai fortgesetzt.