Der Marokkaner hatte die 40 Jahre alte Frau im Dezember 2021 laut Urteil in dem Wohnwagen im Frankfurter Ostend mit einer abgebrochenen Türklinke erschlagen. Nach ihrem Tod kam es noch zu sexuellen Handlungen an der Leiche. In dem seit Ende März laufenden Verfahren hatte der Angeklagte den Vorwurf zu relativieren versucht. Die Schwurgerichtskammer glaubte ihm jedoch nicht und ging auch von seiner vollen Schuld- und Steuerungsfähigkeit aus. Es liege keine krankhafte Alkoholabhängigkeit vor.
Die Frau wurde erst einige Tage nach der Tat von einem Passanten gefunden. Über gentechnische Spuren an der Leiche kam die Polizei auf den in einer Unterkunft in der Nähe wohnenden Angeklagten. Eine besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht nicht fest - damit könnte der Verurteilte nach 15 Jahren wieder auf freien Fuß kommen.