Der Gesetzentwurf sieht jährlich 130.000 Euro für Sach- und Personalkosten der Fluglärmkommission vor. Außerdem sollen auch die Transparenz und Zusammensetzung des Gremiums im Landesgesetz geregelt werden. Zentral sei etwa, dass die Geschäftsführung der Kommission, anders als in anderen Bundesländern, nicht dem Wirtschaftsministerium unterstehe, erklärte Deutschendorf. Maßgebliches Kriterium für eine Aufnahme sei darüber hinaus die Fluglärmbetroffenheit.
Die Frankfurter Fluglärmkommission besteht seit 1966 und ist eine Art ständiger Runder Tisch mit Beteiligten und Betroffenen rund um den Flughafen. Das Gremium berät bei Entscheidungen zum Thema Fluglärm, kann aber auch eigene Maßnahmen entwickeln oder vorschlagen. Nach dem neuen Gesetz müssen alle Ergebnisse auf der Internetseite der Kommission veröffentlicht werden.