Der Lübcke-Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag will Anfang November dieses Jahres den verurteilten Mörder Stephan Ernst als Zeugen befragen. Als Termin sei die Sitzung am 4. November ins Auge gefasst worden, teilte der Ausschussvorsitzende Christian Heinz (CDU) am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden mit. Nachdem das Urteil gegen Ernst nun rechtskräftig sei, könne er befragt werden. «Inwieweit er sich einlässt, werden wir sehen», sagte Heinz. Der Mitangeklagte Markus H. solle am 25. November befragt werden. Darauf hätte sich der Ausschuss in einer Sitzung vor der Sommerpause geeinigt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt, dass das Urteil gegen den Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke rechtskräftig ist. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte den Rechtsextremisten Ernst im Januar 2021 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Das OLG hatte es als erwiesen angesehen, dass der heute 48-jährige Ernst den CDU-Politiker Lübcke am 1. Juni 2019 spätabends zu Hause auf dessen Terrasse aus nächster Nähe mit einem Kopfschuss getötet hatte.
Den Mitangeklagten Markus H., einen Freund von Ernst aus der rechten Szene, hatte das OLG zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe wegen eines Waffendelikts verurteilt - aber nicht wie angeklagt wegen Beihilfe zum Mord an Lübcke. Er kam im Oktober 2020 frei. Auch diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Der Landtagsuntersuchungsausschuss untersucht die Rolle der hessischen Sicherheitsbehörden in dem Mordfall.