Das Land Hessen will Privatschulen stärker finanziell unterstützen und ihre Förderung besser an die tatsächlichen Schülerkosten anpassen. Kernstück einer geplanten Gesetzesnovelle seien neue Berechnungsgrundlagen, erläuterte Kultusminister Alexander Lorz (CDU) am Mittwoch im Landtag in Wiesbaden. Demnach sollen die Zuschüsse des Landes von 380 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr zunächst auf rund 440 Millionen Euro im Jahr 2024 und 470 Millionen Euro im Jahr 2025 steigen.
Privatschulen seien eine wichtige Ergänzung zu den öffentlichen Schulen, sagte Lorz. «In ihrem Spektrum finden sich pädagogisch-erzieherische Angebote ebenso wie Angebote mit konfessioneller Orientierung oder klassischer reformpädagogischer Ausrichtung.» Ohne das Engagement der privaten Schulträger wäre ein so facettenreiches Schulsystem wie in Hessen nicht denkbar.
Privatschulen werden unterschieden in Ergänzungsschulen und Ersatzschulen - letzte haben dasselbe Bildungsangebot wie öffentliche Schulen, werden jedoch beispielsweise von einer Kirche getragen. Diese Schulen benötigen eine Genehmigung, bevor sie vom Land finanziell gefördert werden und von der Lernmittelfreiheit profitieren. Rund 7 Prozent aller hessischen Schülerinnen und Schüler besuchen eine der 204 Ersatzschulen in Hessen.
Ergänzungsschulen bieten Unterricht, den es im öffentlichen Schulwesen nicht gibt - etwa Ausbildungen im Bereich der Kosmetik oder Gesundheit, wie das Kultusministerium erläuterte. Ergänzungsschulen erhalten keine Zuschüsse vom Land.
Lorz kündigte am Mittwoch im Landtag außerdem an, das Landesprogramm «Löwenstark - der Bildungskick» bis mindestens zum Ende des Schuljahres 2023/24 verlängern zu wollen. «Löwenstark» sei nicht nur ein Aufholprogramm für Lern- und Leistungsrückstände, erklärte er. Es sei auch dazu gedacht, die Motivation der Schülerinnen und Schüler zu steigern. Das Programm ermögliche zusätzliche Förderkurse wie die individuelle Lernbegleitung sowie kulturelle Bildung und Bewegungsangebote. «Löwenstark» war aufgelegt worden, um Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung der Corona-Folgen zu unterstützen.
Die Landtagsopposition warf der schwarz-grünen Landesregierung vor, nicht genug gegen den Lehrermangel an den hessischen Schulen zu tun. Zusätzliche Stellen sollten nicht nur auf dem Papier entstehen.
Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Moritz Promny, forderte, das Recht auf Bildung in der Landesverfassung zu verankern. Es dürfe nicht mehr passieren, dass dieses Recht in der Abwägung gegenüber anderen Rechten niedriger eingestuft werde, sagte er mit Blick auf Schulschließungen in der Corona-Pandemie. In einem Gesetzentwurf macht sich die FDP-Fraktion außerdem für einen «freien und gleichen Zugang zu Bildungseinrichtungen sowie eine Förderung aller Menschen ihren individuellen Fähigkeiten entsprechend» stark.
«Diese individuelle Förderung ist in Hessen nicht überall Realität», erklärte Promny. Es sei ein Armutszeugnis, dass oft benachteiligte Kinder nicht optimal gefördert würden. Der fraktionslose Abgeordnete Rolf Kahnt verwies darauf, dass es bereits eine Schulpflicht gebe und damit alle Menschen Zugang zu Bildung hätten. Eine Änderung der Verfassung sei nicht nötig.