Rund siebeneinhalb Jahre nach einem tödlichen Unfall auf einem Zebrastreifen im Main-Taunus-Kreis hat der zweite Prozess gegen den mutmaßlichen Unfallverursacher begonnen. Vor dem Landgericht Frankfurt wird dem heute 33 Jahre alten Autofahrer vorgeworfen, im September 2015 in Kriftel auf ein Pärchen zugefahren zu sein, das sich am Rande eines Volksfestes auf dem Fußgängerüberweg geküsst hatte. Während sich der Mann (38) retten konnte, geriet die 41 Jahre alte Frau auf die Motorhaube und danach unter das Fahrzeug, das sie 400 Meter weit mitschleifte. Sie starb an ihren schweren Verletzungen.
Zu Prozessbeginn am Mittwoch wurde neben der Anklageschrift auch das Urteil des Bundesgerichtshofes verlesen, der eine erste Verurteilung des Angeklagten zu fünfeinhalb Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge aufgehoben hatte. Der Angeklagte kündigte eine schriftliche Erklärung zum Tatvorwurf an, die am Freitag verlesen werden soll. An diesem Tag sollen auch erste Zeugen vernommen werden.
Im ersten Prozess war der 33-Jährige lediglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden, weil die Schwurgerichtskammer einen möglichen bedingten Tötungsvorsatz für nicht nachweisbar hielt. Laut BGH-Urteil hätte aber auch eine Verurteilung wegen Totschlags in Frage kommen können, so wie es die Staatsanwaltschaft in ihrem Antrag auf sechseinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Der Anklagevertreter ging seinerzeit davon aus, dass der Autofahrer in Tötungsabsicht gehandelt hatte. Zumindest nach dem Zusammenstoß mit der Frau hätte er den Wagen zum Stehen bringen müssen.
Die Schwurgerichtskammer steht nun vor einer ausgedehnten Beweisaufnahme, weil nach der BGH-Entscheidung alle Zeugen und Sachverständigen neu vernommen werden sollen. Ein Ende des Prozesses ist nach zehn Verhandlungstagen Anfang Juni vorgesehen.