Eigene Baufirma mit Scheinrechnungen geschädigt: Bewährung

Weil er sich mit Scheinrechnungen unberechtigt rund 200.000 Euro aus der Kasse seines Unternehmens zugeschanzt hat, ist ein 57 Jahre alter Bauunternehmer vom Landgericht Frankfurt zu 15 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. Den veruntreuten Betrag muss der Mann an die Staatskasse zahlen, wie die Richter am Donnerstag entschieden. Weitergehende Vorwürfe der Steuerhinterziehung in einem Volumen von knapp zwei Millionen Euro konnten in dem seit Anfang März laufenden Prozess nicht aufrechterhalten werden.
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Die Steuerbehörden waren im Zuge eines Insolvenzverfahrens gegen den Geschäftsmann auf die Unregelmäßigkeiten bei der Abwicklung von Bauprojekten aufmerksam geworden. Es sollen Leistungen in Rechnung gestellt worden sein, die in Wirklichkeit gar nicht erbracht worden waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte saß zwischen 1992 und 2009 wegen Mordes in Haft - er hatte den Geschäftspartner einer gemeinsam betriebenen Firma im pfälzischen Frankenthal aus Habgier erschossen und war deshalb zu lebenslanger Haft verurteilt worden, aus der er zur Bewährung entlassen wurde.

© dpa
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