Die beiden Gruppen waren am Tattag vor einer Shisha-Bar in Frankfurt in Streit geraten. Bei der Messerattacke wurde ein Kontrahent erheblich verletzt.
Aufgrund des unübersichtlichen, nur etwa 50 Sekunden lang dauernden Geschehens, konnte die Strafkammer nicht ausschließen, dass der Hauptangeklagte von dem Versuch, das Opfer zu töten, zurückgetreten war. Zeugen hatten berichtet, dass der 34-Jährige das Messer zu einem Zeitpunkt weggeworfen habe, als er noch weiter hätte zustechen können. Das Urteil gegen den Hauptangeklagten ist noch nicht rechtskräftig - die Mitangeklagten akzeptierten die Entscheidung des Gerichts.