Messerstiche am Flughafen: drei Jahre und zehn Monate Haft

Nach einer lebensgefährlichen Messerattacke im Wartebereich des Frankfurter Flughafens ist ein 51 Jahre alter Mann am Montag vom Landgericht Frankfurt zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer ging in ihrem Urteil von einer gefährlichen Körperverletzung aus und nicht wie ursprünglich angeklagt von einem versuchten Totschlag. Der Mann habe von sich aus aufgehört, zuzustechen und sei deshalb vom Tötungsversuch zurückgetreten, hieß es zur Begründung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Ein Mikrofon in einem Gerichtssaal. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Nach einem Streit unter den beiden Wohnsitzlosen über angeblich abhanden gekommene Kleidungsstücke hatte der mit rund vier Promille stark alkoholisierte Angeklagte im April vergangenen Jahres vier Mal mit einem Taschenmesser zugestochen und das 47 Jahre alte Opfer so erheblich an inneren Organen verletzt.

Vor Gericht räumte der 51-Jährige die Tat grundsätzlich ein, sprach jedoch von starken Erinnerungslücken. Das Gericht billigte ihm eine eingeschränkte Schuld- und Steuerungsfähigkeit zu. Auch die Staatsanwaltschaft hatte zuvor lediglich auf gefährliche Körperverletzung plädiert und eine Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten beantragt.

© dpa
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