Angeklagter übernimmt Verantwortung für Tod seiner Kinder

Er soll seine Kinder getötet haben, um seine Frau zu bestrafen: Der wegen zweifachen Mordes angeklagte Vater weint am Mittwoch bei einem beklemmenden Prozessauftakt vor dem Hanauer Landgericht. Für die Tat räumt er in einer Erklärung seine Verantwortung ein.
Ein 47-jähriger Angeklagter wird zum Prozessauftakt in den Gerichtssaal des Landgerichts geführt. © Arne Dedert/dpa

Zusammengesackt und weinend sitzt der 47-jährige Angeklagte am Mittwoch vor dem Hanauer Landgericht, als Staatsanwalt Oliver Piechaczek die Anklageschrift verliest. Der Mann soll seine beiden sieben und elf Jahre alten Kinder am 11. Mai vergangenen Jahres heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet haben - um seine Frau zu bestrafen, die nach einer Trennung nicht mehr mit ihm zusammenkommen wollte und nun als Nebenklägerin vor Gericht auftritt. Auch bei ihr fließen Tränen. Für den Tod der Kinder übernimmt der Mann in einer Erklärung die Verantwortung, die sein Anwalt vor Gericht verliest. Er wirkt abwesend, sein Blick ist gesenkt, eine schwarze Mütze hat er erst auf mehrfache Bitten des Vorsitzenden Richters abgenommen, ein Dolmetscher übersetzt, dass er sich nicht wohlfühle.

«Wegen mir sind meine beiden Kinder zu Tode gekommen», heißt es in der Erklärung. Für das dadurch verursachte Leid trage er allein die Verantwortung. «Meine Tat ist unentschuldbar, ich bedauere sie zutiefst. Niemand kann mir verzeihen, daher frage ich auch nicht nach Vergebung.» Der Staatsanwalt wertet die Erklärung im Anschluss allerdings nicht als ein Geständnis «im engeren Sinne», weil der Angeklagte die Tatvorwürfe nicht im Einzelnen eingeräumt habe.

Angeklagt ist der indische Staatsbürger wegen zweifachen Mordes. Er soll nach einer Trennung Druck auf seine Frau ausgeübt und dabei auch Todesdrohungen gegen sie und die gemeinsamen Kinder geäußert haben. Da die Frau die Beziehung nicht wieder aufnehmen wollte, soll er beschlossen haben, sie dafür zu bestrafen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann in Erfahrung brachte, wann Mutter und Kinder jeweils regelmäßig das Haus verlassen. Er habe die Frau am Tattag auch dabei beobachtet, wie sie in den Bus gestiegen sei. Dann habe er sich vor der Tür der Wohnung im neunten Stock eines Hochhauses in der Hanauer Innenstadt aufgehalten und den Zeitpunkt abgepasst, als seine Kinder die Wohnungstür öffneten und zur Schule gehen wollten. Er habe das siebenjährige Mädchen und den elfjährigen Jungen in die Wohnung zurückgedrängt, sie seien seinem Angriff «vollkommen schutzlos» ausgeliefert gewesen, so der Staatsanwalt.

Seine kleine Tochter soll der Mann auf ein Bett gedrückt, ihr mit einem scharfen Gegenstand in den Hals geschnitten und sie so schwer verletzt haben, dass sie starb. Der Sohn soll die Tat mitangesehen, sich in Todesangst auf den Balkon der Wohnung geflüchtet haben und in die Tiefe gesprungen sein. Passanten hatten das Kind mit schwersten Verletzungen am Boden vor dem Haus gefunden. Er starb wenig später im Krankenhaus.

Der Fall hatte bundesweit und vor allem auch in der Stadt Hanau Bestürzung ausgelöst. Die Mutter war erst wenige Monate zuvor in die Stadt im Osten des Rhein-Main-Gebietes gezogen. Bereits zuvor soll der Angeklagte in einem Fall wegen häuslicher Gewalt aufgefallen sein. Nach Bekanntwerden der familiären Probleme war das Hanauer Jugendamt aktiv geworden und hatte über einen freien Träger eine sozialpädagogische Familienhilfe organisiert. Noch kurz vor der Tat hatte auch der Kommunale Soziale Dienst (KSD) Hanaus von dem beauftragten Träger der Familienhilfe die Rückmeldung erhalten, «dass sich das familiäre Verhältnis wohl verschlechtert habe», wie die Stadt Hanau seinerzeit bekanntgegeben hatte.

Neben psychiatrischen und rechtsmedizinischen Gutachten sollen während des Verfahrens auch Nachbarn und Vertreter des freien Trägers als Zeugen gehört werden. Fortgesetzt wird der Prozess am 1. Februar.

© dpa
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