Die Staatsanwaltschaft wirft dem Deutschen neben Mord aus Heimtücke sowie niedrigen Beweggründen auch einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor. Bei der Tat im Dezember 2021 im mittelhessischen Grünberg soll er eine Maschinenpistole unbekannter Herkunft benutzt haben.
Die Anklage geht davon aus, dass der Mann die 48-Jährige von hinten erschossen hatte. Die Frau soll sich zuvor von ihm wegen dessen gewalttätigen Verhaltens abgewandt haben. Das habe der Angeklagte nicht akzeptieren wollen.
Der Mann war am mutmaßlichen Tatort - ein Wohnhaus - festgenommen worden. Der Anwalt des heute 65-Jährigen hatte sich laut den damaligen Angaben der Ermittler zuvor bei der Polizei gemeldet und mitgeteilt, dass es zu einem Tötungsdelikt gekommen sei und sich der Mann stellen wolle.
Am ersten Prozesstag wurden nach Angaben des Gerichtssprechers bereits erste Zeugen vernommen. Geladen waren Polizeibeamte, die zum Ort des Geschehens gekommen waren, sowie ein Zeuge aus der Nachbarschaft.