Seniorin auf Bürgersteig angefahren: Prozess gestartet

Eine Seniorin stirbt nach einem Raser-Unfall in Fulda - nun muss sich ein 21-Jähriger deshalb vor Gericht verantworten. Er gibt zu, die Frau auf dem Bürgersteig angefahren zu haben - eine Absicht bestreitet er.
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. © Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild

Weil er auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle eine Seniorin angefahren und tödlich verletzt haben soll, muss sich ein 21-Jähriger seit Dienstag vor dem Landgericht Fulda verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag und unerlaubtes Kraftfahrzeugrennen vor. Bereits zu Prozessbeginn gab der Angeklagte zu, dass er am 19. August vergangenen Jahres in Fulda eine 71 Jahre alte Seniorin überfahren habe, die mit ihrem Rollator auf dem Bürgersteig ging. Die Frau war knapp zwei Wochen später ihren schwersten Verletzungen erlegen.

Der angeklagte Deutsche erklärte, er habe versucht, durch beschleunigtes Fahren einer Polizeikontrolle zu entgehen. Dabei habe er die Kontrolle über sein Auto verloren. Er sei beim Abbiegen auf den Bürgersteig geraten, und dadurch sei ein Reifen geplatzt. Vergeblich habe er versucht zu bremsen und zu lenken.

Laut Staatsanwaltschaft wurde die Seniorin allerdings nicht nur erfasst und auf die Motorhaube geschleudert, sondern danach mehrmals zwischen dem Auto und einer Mauer eingeklemmt. Das habe der Angeklagte gesehen. Trotzdem habe er immer wieder Gas gegeben, um das Auto wieder auf die Fahrbahn zu bekommen. Dabei habe er den Tod der Fußgängerin billigend in Kauf genommen, so die Anklage.

Der Vorsitzende Richter demonstrierte dieses Gasgeben durch mehrmaliges lautes Aufstampfen mit dem Fuß. Doch der Angeklagte schüttelte den Kopf. Er bestreitet, die Frau absichtlich gegen die Mauer gedrückt zu haben. Genau das aber will eine weitere Fußgängerin gesehen haben, die dort mit ihrem Kind unterwegs war. Sie sagte, der Autofahrer sei der Seniorin von hinten in die Beine gefahren.

Ein Polizeibeamter schilderte vor Gericht, er habe das Autokennzeichen erkannt und gewusst, dass der Fahrer wegen Fahrens unter Drogeneinfluss keinen Führerschein hatte. Deshalb hätten er und seine Kollegin ihn verfolgt. Der Angeklagte sei nicht angeschnallt gewesen und mit Badeschuhen gefahren.

Vor Gericht gab der Angeklagte zu, dass er drogenabhängig sei. Am Abend vor dem Unfall habe er acht bis neun Haschisch-Joints geraucht und am Morgen vor der Fahrt einen weiteren Joint. Er sagte, der Tod der Seniorin tue ihm sehr leid. Er habe seitdem Schlafstörungen. Der 21-Jährige sitzt seit dem Vorfall in Untersuchungshaft. Das Gericht hat insgesamt sieben Verhandlungstage eingeplant. Mit einem Urteil ist demnach Ende Februar zu rechnen.

© dpa
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