Drei weitere Angeklagte erhielten Haftstrafen zwischen drei Jahren und drei Monaten, ebenfalls wegen Landfriedensbruchs. Ein 24 Jahre alter Mitangeklagter wurde freigesprochen, weil er als zweiter Schütze nicht einwandfrei identifiziert werden konnte. Der sechste Angeklagte erhielt ein Jahr Haft, das er bereits mit der Untersuchungshaft verbüßt hat.
In einer Kolonne mit acht Fahrzeugen und insgesamt 30 Teilnehmern waren die Angreifer am Tatabend zu dem Kiosk der verfeindeten Gruppe gefahren. Weil sich die Menschen in dem Lokal rechtzeitig verschanzt hatten, gab es keine Opfer. Der einzige Verletzte stammte aus der Gruppe der Angreifer - ihm wurde ins Bein geschossen.
Das für schweren Landfriedensbruch relativ hohe Strafmaß sei mit der «extremen Gefährlichkeit» der Tat zu erklären, hieß es im Urteil. «Ich bin fassungslos, wie Sie sich in so einer Situation verhalten konnten», sagte der Vorsitzende Richter. Vor Gericht hatten die Angeklagten weitgehende Geständnisse abgelegt, die Tötungsabsicht jedoch bestritten. Auch die Schwurgerichtskammer sah in ihrem Auftritt lediglich eine «Drohgebärde und Einschüchterung».
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte auf versuchten Totschlag plädiert und höhere Haftstrafen gefordert.