Basay-Yildiz sagte, sie gehe nicht von einer Einzeltäterschaft aus. Es sei unklar, wie eine gesperrte Adresse von ihr zu dem aus Berlin stammenden Täter gelangt sei, die er nicht einfach durch eine telefonische Abfrage habe erlangen können. Dies müsse mit Nachdruck weiter verfolgt werden. «Er muss Hilfe gehabt haben», sagte die Anwältin, die 2018 die ersten der Schreiben erhalten hatte.
«Unserer Ansicht nach hätte mindestens ein Polizeibeamter auf der Anklagebank sitzen müssen», sagte die Anwältin. Die Indizien deuteten auf einen Beamten des 1. Frankfurter Polizeireviers hin.
Auch ihre kleine Tochter sei bedroht worden, sagte Basay-Yildiz. Und bis heute wisse sie noch immer nicht, von wem Gefahr drohe. Das Gericht habe auf ein weiteres Verfahren gegen Frankfurter Polizisten wegen Volksverhetzung verwiesen, hier müsse noch Aufklärung betrieben werden.