Wegen Mordes an seiner früheren Lebensgefährtin in Frankfurt ist ein 46 Jahre alter Mann zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der Angeklagte die 24 Jahre alte Frau am 10. Oktober 2019 am Abend vor einem Supermarkt mit 33 Messerstichen getötet hat. Die Richter gehen in ihrer Urteilsbegründung von einer heimtückischen Tat des Mannes mit schwedischer Staatsangehörigkeit aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung wird aller Voraussicht nach Revision einlegen.
Das spätere Opfer hatte das Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 20 Zentimetern kurz vor der Tat gemeinsam mit dem Angeklagten in dem Supermarkt in Frankfurt-Bornheim gekauft. Die 24-Jährige bezahlte sogar noch die spätere Tatwaffe.
Ursprünglich wollte sich der Mann nach eigenen Angaben mit dem Messer selbst töten und drohte der 24-Jährigen vor dem Supermarkt damit. Plötzlich richtete er die Waffe jedoch gegen die von ihm getrennt lebende Frau. Laut Urteil nutzte er dabei die «Arg- und Wehrlosigkeit» des Opfers aus, das nicht mit einem Angriff rechnen konnte: «Argloser kann man nicht sein», sagte der Vorsitzende Richter. Der Mann fügte sich selbst nach der Tat mit dem Messer Schnittwunden zu und musste deshalb ins Krankenhaus.
Die Schwurgerichtskammer sah trotz der von einem Sachverständigen diagnostizierten «dissozialen Persönlichkeitsstörung» keine Umstände, um von der bei Mord zwingend vorgeschriebenen lebenslangen Haft abzurücken. Es liege weder eine Rausch- oder Affekttat vor, noch eine sonstige «Impulskontrollstörung», sagte der Richter. Die Schuldfähigkeit des psychisch labilen Mannes sei in keiner Weise eingeschränkt gewesen.
In einem ersten Prozess war der Mann wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil jedoch aufgehoben, weil auch eine Verurteilung wegen Mordes in Betracht kam.
Der Angeklagte hatte bereits im ersten Prozess die Messerattacke eingeräumt. Er sei verzweifelt über die Trennung gewesen, durch die er obdachlos geworden sei. Nach der Urteilsbegründung riet ihm der Richter dazu, während der kommenden mindestens 15 Jahre in Haft «an sich zu arbeiten». Dies gelte besonders vor dem Hintergrund, dass er vor mehr als 25 Jahren schon einmal ein Tötungsdelikt begangen habe - 1996 hatte er seinen Bruder im Affekt umgebracht und war deshalb in Schweden zu einer Jugendstrafe verurteilt worden. 2011 war er nach Deutschland gekommen.