Feldmann-Prozess wird fortgesetzt: Plädoyers möglich

Im Prozess gegen den früheren Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) entscheidet das Landgericht an diesem Mittwoch über den Antrag der Verteidigung, noch weitere Zeugen zu vernehmen (Verhandlungsbeginn 9.30 Uhr). Von diesen erhoffen sich Feldmanns Anwälte Auskunft unter anderem dazu, dass der am 6. November mit einem Bürgerentscheid abgewählte SPD-Politiker die Arbeiterwohlfahrt (Awo) im Vergleich zu anderen Sozialverbänden nicht bevorzugt habe.
Der ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann betritt den Verhandlungssaal am Landgericht in Frankfurt. © Boris Roessler/dpa-pool/dpa/Archivbild

Wenn das Gericht den Anträgen nicht stattgibt, weil die Zeugen nach Ansicht der Richter nicht weiter zur Aufklärung beitragen, werden sie nicht geladen - und die Plädoyers könnten noch am selben Tag beginnen. Insgesamt sind in dem Verfahren wegen des Verdachts der Vorteilsannahme bisher noch zwei Verhandlungstermine bis 21. Dezember angesetzt.

Die Staatsanwaltschaft wirft Feldmann vor, von der Awo Spendengelder und andere Vorteile angenommen zu haben - darunter eine Leitungsstelle in einer Awo-Kita für seine damalige Freundin samt Dienstwagen. Im Gegenzug habe er die Interessen des Sozialverbands wohlwollend berücksichtigen wollen, heißt es in der zu Beginn des Prozesses am 18. Oktober verlesenen Anklageschrift. Der SPD-Politiker hat die Vorwürfe zurückgewiesen.

© dpa
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