Zunächst war es bei dem Ehepaar wegen diverser Stalking-Vorwürfe der Nachbarn zu einer Wohnungsdurchsuchung gekommen. Um den Verdacht von sich zu weisen, erstatteten die Angeklagten seit 2016 eine Reihe von Strafanzeigen gegen die Nachbarn, unter anderem wegen Körperverletzung. Um die angeblichen Misshandlungen zu belegen, fügte sich die Frau nach Auffassung des Gerichts selbst Hämatome und sogar einen Nasenbeinbruch zu. Die umfangreiche Beweisaufnahme mit zahlreichen, teils mehrfach vernommenen Zeugen ergab laut Urteil jedoch, dass sämtliche Vorwürfe gegen die Nachbarn unzutreffend waren.
Die Angeklagten hatten die Vorwürfe vor Gericht energisch bestritten. Hintergründe der Streitigkeiten wurden von der Staatsanwaltschaft nicht mitgeteilt. Nach der Verkündung des Urteils, das dem Antrag der Anklagevertreter entsprach, wurden die Eheleute noch im Gerichtssaal festgenommen und kamen in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.