Am Dienstag soll das Urteil gegen den früheren Geschäftsführer vor dem Landgericht Darmstadt gesprochen werden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 51-Jährigen schweren Betrug und Geldwäsche vor und fordert eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren. Die Verteidigung plädierte auf fünf Jahre und neun Monate und beantragte eine Aufhebung des Haftbefehls.
PIM Gold aus Heusenstamm soll von 2016 bis 2019 mit Kunden Lieferverträge einschließlich Bonusversprechen über Gold abgeschlossen, diese aber nicht erfüllt haben. Zinsen sollen nach einer Art Schneeballsystem mit dem Geld neu angeworbener Kunden ausgezahlt worden sein. Der Ex-Geschäftsführer sitzt seit mehr als drei Jahren in Untersuchungshaft.