Im Prozess um den insolventen Goldhändler PIM hat die Anklage vor dem Landgericht Darmstadt eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren für den 51-jährigen Ex-Geschäftsführer gefordert. Sie sieht die Straftatbestände des schweren Betruges und der Geldwäsche als erwiesen an. «Die Aufsetzung des Geschäftsmodells war von Anfang an betrügerisch geplant», sagte Staatsanwalt Hanno Wilke am Mittwoch. Durch die Geschäfte sei ein Schaden von mehr als 100 Millionen Euro entstanden.
Die Firma PIM Gold aus Heusenstamm soll von 2016 bis September 2019 mit Kunden Lieferverträge einschließlich Bonusversprechen über Gold abgeschlossen, diese aber nicht erfüllt haben. Zinsen sollen nach einer Art Schneeballsystem mit dem Geld neu angeworbener Kunden ausgezahlt worden sein. Der Angeklagte sitzt seit September 2019 in Untersuchungshaft.
An die Anleger sei immer weniger Gold geschickt worden, sagte Wilke. Stattdessen sei ihnen vorgegaukelt worden, dass das Gold eingelagert sei. «Tatsächlich ist das aber nie passiert.» Eine Einlagerung habe nur auf dem Papier gestanden. Anleger hätten nur noch einen Kontoauszug gesehen. «Der Angeklagte beherrschte die PIM wirtschaftlich», betonte Wilke.
Staatsanwältin Lucia Wülfing sah auch den Vorwurf der Geldwäsche bestätigt. Hierbei ging es um kriminelle Gewinne eines betrügerischen Geschäfts in Frankfurt, die über die Konten des Goldhändlers in die Türkei transferiert worden sein sollen. Dort soll das Geld an die Hintermänner des Frankfurter Geschäfts geflossen sein.
Das Verfahren ins Rollen gebracht hatte ein ehemaliger Mitarbeiter des Goldhändlers mit einer Anzeige im Mai 2017. Im Juli 2019 wurde die Firma durchsucht und knapp zwei Monate später der Haftbefehl gegen den Ex-Geschäftsführer vollstreckt. Das Unternehmen ging schließlich in die Insolvenz. «Es wäre wünschenswert gewesen, wir hätten schneller reagiert», sagte Wilke über die Ermittlungen und den Zeitraum zwischen Anzeige und Durchsuchung. Der Schaden hätte möglicherweise mehr begrenzt werden können.
Der Angeklagte erfüllte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft mehrere Merkmale des schweren Betruges erfüllt. Er habe andere Menschen in wirtschaftliche Not gebracht. Zudem gehe es um eine riesige Schadenssumme. Berücksichtigt habe man bei der Strafforderung auch, dass er ein Teilgeständnis abgelegt habe und nicht vorbestraft sei. Ebenso müsse berücksichtigt werden, dass er seit mehr als drei Jahren in Untersuchungshaft sitze, zwei Töchter habe sowie die pandemiebedingte Dauer des Verfahrens von zwei Jahren. Die Pandemie habe auch die U-Haft erschwert.
In einer früheren Aussage räumte der Angeklagte seiner Anwältin zufolge ein, dass ihm schon 2017 hätte auffallen müssen, wie die Situation des Unternehmens sei. Er habe auch seiner Familie gegenüber den Eindruck vermittelt, es sei alles in Ordnung, und das Geschäft laufe gut. Eine aktive Beteiligung an den mutmaßlichen Betrügereien hat der Angeklagte nicht eingeräumt. Am Dienstag soll die Verteidigung plädieren. Nach den Plänen des Gerichts soll vor Weihnachten das Urteil gesprochen werden.
Insolvenzverwalter Renald Metoja hatte in dem Prozess die Dimension erläutert. Er sprach von mehr als 7000 Gläubigern mit berechtigten und geprüften Forderungen von 140 Millionen Euro. Aus den Vermögenswerten wurde den Anlegern im Insolvenzverfahren ein kleiner Teil ihrer Ansprüche rückerstattet.