Der Schulhausverwalter als Hauptangeklagter wird von der Staatsanwaltschaft der Bestechlichkeit beschuldigt. Von dem 50 Jahre alten mitangeklagten Chef einer Gebäudereinigungs-Firma soll er über mehrere Jahre hinweg Geld- und Sachleistungen in Höhe von fast 150.000 Euro erhalten haben. Im Gegenzug habe er der Firma umfangreiche Aufträge in zahlreichen Frankfurter Schulen besorgt. Die Anklage geht von einem Umfang in Höhe von 650.000 Euro aus. Dem Geschäftsführer wird deshalb Bestechung zur Last gelegt.
Zwischenzeitlich ist der zweite Angeklagte unter Auflagen von der Untersuchungshaft verschont worden. Wie es hieß, sei nach einem umfassenden Geständnis der Haftgrund der Verdunklungsgefahr weggefallen. Der Fluchtgefahr soll durch eine elektronische Fußfessel begegnet werden.