Mit ihrer Aktion hatten die Demonstranten im Oktober 2020 im morgendlichen Berufsverkehr in der Nähe des Luftbrückendenkmals am Frankfurter Flughafen für eine Vollsperrung der stark befahrenen Autobahn gesorgt. Die Fahrzeuge stauten sich laut Polizei kilometerweit zurück, während die Beamten die Aktivisten von der Autobahn entfernten. Die Protestaktion richtete sich damals gegen die Rodungsarbeiten an der Baustelle der A49 im Dannenröder Forst.
Gleichwohl wurden die Teilnehmer der Abseilaktion nicht wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr angeklagt oder verurteilt, weil es dazu an einer konkreten Gefährdung einzelner Verkehrsteilnehmer gefehlt habe.
In der dreitägigen Hauptverhandlung äußerten sich die Angeklagten lediglich zu allgemeinen umweltpolitischen Themen, nicht aber zu den konkreten Vorwürfen. Die Staatsanwaltschaft ging im Plädoyer von Nötigung in einem besonders schweren Fall aus und forderte deshalb geringfügig höhere Strafen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - es wird mit Berufungen von beiden Seiten gerechnet.