Eilantrag gegen Wald-Betretungsverbot scheitert

Gilt der Grundgesetz-Anspruch auf Unverletztlichkeit der Wohnung auch für ein Baumhaus in einem besetzten Waldgebiet? Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat den Eilantrag eines Klimaaktivisten nun abgelehnt.
„Ich will leben“ steht auf dem Stamm einer Eiche im Fechenheimer Wald in Frankfurt. © Boris Roessler/dpa/Archivbild

Im Streit um die geplante Rodung im Fechenheimer Wald ist ein Klimaaktivist am Montag mit seinem Eilantrag gescheitert, die betroffene Waldfläche betreten zu dürfen. Das Frankfurter Verwaltungsgericht wies den Antrag zurück.

Der Aktivist, der ein Baumhaus in dem Wald errichtet hatte und dort sein Hab und Gut aufbewahrt, hatte in seinem Antrag unter anderem seine Rechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung geltend gemacht, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Das Waldstück, das Aktivisten seit Monaten besetzt haben, soll im Rahmen eines geplanten Autobahnausbaus gerodet werden.

Das Gericht entschied, die Allgemeinverfügung, die das Betreten der umstrittenen Waldfläche verbiete, sei rechtmäßig. Da sich in dem angrenzenden Rodungsgebiet Bäume mit einer Höhe von bis zu 40 Metern befinden, sei bei den anstehenden Fällarbeiten mit einer Gefahr für Leib und Leben von Personen zu rechnen, die sich in einem Umkreis von 90 Meter aufhielten. Aus diesem Grund sei die Sperrung des Waldstücks rechtmäßig und verhältnismäßig.

Der Wald diene nach dem Hessischen Waldgesetz der Erholung der Allgemeinheit, außerdem dem Schutz der Flora und Fauna dort. Der Klimaaktivist könne sich nicht darauf berufen, dass er den Wald betreten müsse, um zu seinem Baumhaus und zu seinem Hab
und Gut zu gelangen, denn für diese Nutzung des Waldes gebe es kein Betretungsrecht, entschied das Gericht.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel eingelegt werden.

Beim VGH steht derzeit noch eine Entscheidung über einen Eilantrag der Naturfreunde Deutschlands aus. Die Organisation fordert einen Aufschub der Rodung im Zusammenhang mit dem geschützten Eichenheldbockkäfer.

Dem geplanten Ausbau der A66 mit dem Riederwaldtunnel könnten im Frankfurter Osten insgesamt rund 1000 Bäume zum Opfer fallen. Der Beginn der Räumung war zunächst in der vergangenen Woche erwartet worden, auch wenn die Polizei aus taktischen Gründen keine näheren Angaben zum Zeitpunkt des Einsatzes machte. Ein Polizeisprecher sagte am Montag, vor einer Räumung solle die gerichtlich Entscheidung über die Eilanträge erfolgt sein.

Der Weiterbau der A66 und ihr Anschluss an die A661 mit dem geplanten Tunnel sind seit den 1980er Jahren in Frankfurt ein viel diskutiertes Thema.

© dpa
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