Zuletzt wurde die E-Akte beim Verwaltungsgericht in Gießen und bei Zivilverfahren am Landgericht Frankfurt eingeführt. Mit der Umstellung an beiden Häusern seit Dienstag (1. August) arbeiten nun alle hessischen Verwaltungsgerichte sowie alle Landgerichte im Bereich der Zivilverfahren bei Neueingängen ausschließlich mit der elektronischen Akte. Auch die Sozialgerichtsbarkeit sei inzwischen komplett auf E-Akte umgestellt.
«Für das zweite Halbjahr 2023 und Anfang des Jahres 2024 ist zudem die flächendeckende Einführung auch im Bereich der amtsgerichtlichen Zivil- und Insolvenzverfahren geplant», hieß es. «Wir haben den Stand erreicht, den wir uns als Ziel gesetzt hatten», sagte Poseck.
«Hessen hat aufgeholt», sagte auch der Landesvorsitzende der Deutschen Justiz-Gewerkschaft Hessen, Erwin Schmidt. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern liege man bei der Transformation inzwischen im ersten Drittel.
Ein Bundesgesetz sieht vor, dass die gesamte Justiz in Deutschland ab dem 1. Januar 2026 mit der elektronischen Akte arbeitet. Er sei zuversichtlich, dass dieser Zeitplan eingehalten werde, erklärte der Minister. Und: «Es ist erfreulich, dass die Akzeptanz bei den Bediensteten hoch ist und wir die Kostenplanung einhalten konnten.» Nach Angaben des Ministeriums liegen die Gesamtkosten für das Projekt bei rund 260 Millionen Euro.