Insgesamt könnten im laufenden Jahr 19 Richterinnen und Richter beziehungsweise Staatsanwältinnen und Staatsanwälte einen Antrag stellen. Für das kommende Jahr seien es 45 Personen und für 2025 dann 53 Personen, die einen Verlängerungsantrag stellen könnten, wie das Ministerium mitteilte.
Die mit einer Gesetzesänderung seit 6. April bestehende Möglichkeit, den Ruhestand bis zum vollendeten 68. Lebensjahr hinauszuschieben, könne auch im Fall aufwendiger und länger dauernder Strafprozesse helfen. Kosten entstünden nicht - im Gegenteil: Jeder Fall spare rund 24.000 Euro pro Jahr, da weder ein Ruhegehalt noch eine Neueinstellung nötig würden, rechnete das Ministerium vor.
Um die personelle Situation in der Justiz zu verbessern, seien mehrere weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, darunter ein höheres Einstiegsgehalt, ein Mentorenprogramm sowie eine Absenkung der Notenanforderung. Seit Ende vergangenen Jahres reichten 15 Punkte in beiden Examen statt wie bisher 16 Punkte für die Einstellung aus.