Demnach sind künftig für Bewerberinnen und Bewerber im zweiten Staatsexamen 7,5 Punkte erforderlich - nach bislang 8 Punkten. Bei besonderen Umständen, zum Beispiel beruflicher Vorerfahrung, können ausnahmsweise auch 7 Punkte im zweiten Staatsexamen genügen.
«Wir können nun in Anbetracht des hohen Personalbedarfs auf ein größeres Bewerberfeld zurückgreifen», erläuterte Poseck. Aufgrund der zu erwartenden zusätzlichen Stellen im Doppelhaushalt 2023/2024 würden demnächst sogar noch mehr Nachwuchskräfte benötigt.
Der Richterwahlausschuss ist ein Verfassungsorgan. Er muss der Einstellung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie der Lebenszeiternennung von Richtern zustimmen. Das Gremium besteht aus Abgeordneten des Landtags, Vertreterinnen und Vertretern der Gerichtsbarkeiten sowie einem Vertreter der Anwaltschaft.