Die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» hatte in der Freitagausgabe berichtet, dass sich CDU und Grüne auf einen Entwurf einer neuen Jagdverordnung geeinigt haben sollen. Demnach soll es unter anderem bei der Bejagung von Feldhasen im bisherigen Umfang bleiben. Die Jagd werde in den Monaten Oktober bis Dezember erlaubt, wenn ausreichend Tiere nachgewiesen sind. Auch das Rebhuhn soll demnach in der neuen Verordnung nicht automatisch geschützt sein.
Das verantwortliche hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wollte den Bericht auf Anfrage nicht kommentieren. Die Jagdverordnung befindet sich derzeit noch in der rechtsförmlichen Prüfung, teilte das Ministerium in Wiesbaden lediglich mit. Nach Einschätzung des Landesjagdverbands steht die Veröffentlichung der hessischen Jagdverordnung in Kürze bevor.