In Wiesbaden besteht derzeit die einzige Waffenverbotszone in Hessen. Die Frankfurter Polizei hat sich jüngst auch für eine Waffenverbotszone in einem Gebiet des Bahnhofsviertels ausgesprochen. Reizstoffsprühgeräte und waffenähnliche spitze oder scharfkantige Gegenstände wie Messer sollten in dem Bereich untersagt werden. In Kassel wird die Einrichtung einer Waffenverbotszone geprüft.
Waffenverbotszonen seien ein Element, das sowohl zur Steigerung des Sicherheitsgefühls als auch zur Verbannung von gefährlichen Stichwaffen beitragen könne, erklärte der Innenminister. Die Landesregierung setze sich seit Jahren dafür ein, das Mitführen von Messern nicht nur an Kriminalitätsschwerpunkten, sondern auch an stark frequentierten Orten gezielt einzuschränken. Dabei gehe es gerade um das Umfeld Kinder-, Jugend- und Bildungseinrichtungen sowie den öffentlichen Personenverkehr und Fußgängerzonen.
In Hessens Landeshauptstadt ist in mehreren Straßen und auf Plätzen in der Innenstadt das Führen von waffenähnlichen gefährlichen Gegenständen in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr verboten. Nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt zählen dazu Messer jeglicher Art, Hämmer und metallene, scharfkantige oder spitze Gegenstände, Knüppel, Holzstiele und Baseballschläger. Verboten sind außerdem Äxte und Beile sowie Handschuhe mit harten Füllungen.
In der Zone dürfen Polizei und Ordnungsamt Menschen ohne Anlass auf Waffen kontrollieren und bei Verstößen auch hohe Bußgelder erheben. Zudem können die als gefährlich eingestuften Gegenstände eingezogen werden.