Finanzämter erinnern an Grundsteuererklärung

Wer bis zum 31. Januar seine Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben hat, erhält nach Angaben des hessischen Finanzministeriums nach Ablauf der Frist eine persönliche Erinnerung von seinem Finanzamt. «Im Sinne des Gemeinwohls sollten jedoch die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bis Ende Januar aktiv werden, um eine Schätzung durch das Finanzamt zu vermeiden», sagte Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) am Donnerstag in Wiesbaden.
Das Wort Grundsteuer erscheint auf einem Computerbildschirm auf der Seite des Online-Steuerportals Elster. © Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

Bislang wurden den Angaben zufolge in Hessen etwa 1,9 Millionen der erwarteten rund 2,8 Millionen Erklärungen abgegeben. Dies entspricht einer Abgabequote von rund 67 Prozent. Die Abgabefrist endete ursprünglich am 31. Oktober 2022, wurde jedoch auf Ende Januar 2023 verlängert. Ab 2025 soll die Grundsteuer in Deutschland neu berechnet werden. Im Rahmen dieser Reform müssen daher bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke mit Hilfe von Eigentümerangaben neu bewertet werden.

Derzeit nehmen die Städte und Gemeinden in Hessen jährlich rund 1,2 Milliarden Euro Grundsteuer ein. «Die Grundsteuer ist eine unverzichtbare Einnahmequelle für die Städte und Gemeinden, um die öffentliche Daseinsvorsorge für die Bevölkerung zu gewährleisten», sagte der Präsident des Hessischen Städtetages, Heiko Wingenfeld (CDU).

© dpa
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