Hessen ist gegen Herabsetzung des Alters bei Strafmündigkeit

Der Tod der 12-jährigen Luise hat die Menschen erschüttert - auch, weil zwei Mädchen im gleichen Alter die Tat gestanden haben. Sollten sich die Regeln bei der Strafmündigkeit ändern?
Freudenberg
Nach der Tat trauern die Menschen in Freudenberg um die zwölfjährige Luise. © Christoph Reichwein/dpa

Das Alter für die Strafmündigkeit sollte nach Meinung der hessischen Landesregierung nicht gesenkt werden. Die geltenden strafrechtlichen Möglichkeiten seien «durchaus ausreichend», sagte Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) dem Sender Hit Radio FFH am Montag. «Ich glaube nicht, dass wir das gesamte System auf den Kopf stellen sollten», sagte Rhein mit Blick auf den gewaltsamen Tod der 12-jährigen Luise aus Freudenberg in Nordrhein-Westfalen. Zwei 12 und 13 Jahre alte Mädchen hatten die Tat gestanden.

Rhein erklärte, es sei wichtig, mögliche Probleme in Familien früh zu erkennen - und auch frühzeitig die Jugendämter zu involvieren. «Ich glaube, das ist der wichtigste Punkt, um zu verhindern, dass es zu solchen Straftaten kommt.»

Auch Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) teilt Rheins Position. Bei einem Besuch der Staatsanwaltschaft Gießen sagte er: «Eine Änderung des Alters für die Strafmündigkeit ist der falsche Weg.» Die Grenze von 14 Jahren habe sich bewährt. «Auch schreckliche Einzelfälle wie jetzt in Freudenberg, bei denen Kinder unter 14 Jahren Kapitalverbrechen begehen, sind kein Anlass für eine Änderung», argumentierte Poseck.

«Durch ein niedrigeres Alter bei der Strafmündigkeit lassen sich diese Fälle nicht verhindern.» Unter 14 Jahren stünden Maßnahmen des Familienrechts sowie des Kinder- und Jugendhilferechts zur Verfügung, erklärte der Minister. «Diese können unter Umständen auch Unterbringungen in geschlossenen Einrichtungen einschließen.»

Im Jahr 2021 gab es bei der hessischen Justiz nach Angaben des Justizministeriums mehr als 3040 Verfahren gegen strafunmündige Tatverdächtige. Daten zum genauen Alter der Verdächtigen und zu den Taten lagen nach den Angaben einer Sprecherin nicht vor. Laut Strafgesetzbuch sind Kinder im Alter von unter 14 Jahren strafunmündig.

Wie das Justizministerium weiter mitteilte, gab es 2021 rund 44.110 Ermittlungsverfahren vor den Jugendstaatsanwälten - 11.444 wegen Betrugs und Untreue, 7204 wegen Diebstahls und Unterschlagung sowie 3563 Verfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzungen.

Bei Verfahren vor Jugendstaatsanwälten sind die Tatverdächtigen im Alter zwischen 14 und 20 Jahren, wie das Ministerium erläuterte - auch Heranwachsende im Alter zwischen 18 und 20 Jahren werden oft noch nach Jugendstrafrecht beurteilt.

© dpa
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