Die hessischen Hausärzte hätten nach seinen Worten in der Pandemie bewiesen, dass sie den Umgang mit Infekt-Patienten zum Schutz der Risikogruppen und des eigenen Personals managen können. «Deshalb ist es gut, dass nun jede Praxis im Rahmen ihres Hausrechts eigenverantwortlich entscheiden kann, ob sie weiterhin eine Verpflichtung zum Maskentragen festlegt oder nicht», sagte er. Dabei spielten etwa die räumlichen Möglichkeiten oder auch die Menge und Art der Risikogruppen, die in der jeweiligen Praxis behandelt werden, eine entscheidende Rolle.
Vor allem während der Infekt-Sprechstunden sei es sicher notwendig, dass Patienten zum Schutz des Praxispersonales und der Mitpatienten weiterhin einen Mundschutz tragen.