Die 29 Jahre alte Frau war wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu der Haftstrafe verurteilt worden. Sie hatte ihrer kleinen Tochter im Dezember 2021 die Überdosis Schlaf- und Beruhigungsmittel verabreicht, um das Kind zum Schlafen zu bringen und selbst Ruhe zu finden. Wenige Stunden später war die Tochter tot - das verabreichte Mittel war für Kleinkinder nicht zugelassen.
Nach dem Urteil der Schwurgerichtskammer war die Körperverletzung vorsätzlich, der Tod des Kindes allerdings nur der Fahrlässigkeit der Mutter zuzuschreiben. Die Staatsanwaltschaft hatte siebeneinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung eine Haftstrafe zwischen einem und fünf Jahren.