Das Verbot gilt sowohl für holz- und kohlebetriebene Grills als auch für Camping-, Gas- und Elektrogrills. Die Nutzung von Shishas, die mit glühender Kohle betrieben werden, ist ebenfalls untersagt. Auf den Friedhöfen werde empfohlen, das Entzünden von Grablichtern und andere Formen von offenem Feuer zu unterlassen. Das Grillen ist in Frankfurt auch unter normalen Witterungsbedingungen im öffentlichen Raum nur auf ausgewiesenen Grillplätzen gestattet.
Auch für den Wald gelte eine erhöhte Gefahr, erklärte die Stadt. Die Böden, die Bodenvegetation und herabgefallenes Laub seien extrem ausgetrocknet und leicht entzündlich. Waldbesucherinnen und -besucher sollen sich daher umsichtig verhalten. «Schon eine achtlos weggeschnippte Zigarettenkippe kann Auslöser für einen Waldbrand sein!», mahnte die Stadt. Rauchen und offenes Feuer seien im Wald grundsätzlich nicht gestattet.