Die «Greenpeace»-Aktivisten waren im März vergangenen Jahres mit dem motorbetriebenen Gleitschirm in Begleitung mehrerer Foto-Drohnen auf dem zehn Meter hohen Dach gelandet und hatten dabei eine Dachluke versperrt. Nachdem das Transparent ausgerollt worden war, leisteten sie ohne Widerstand den Aufforderungen des Sicherheitspersonals Folge, verließen das Dach und gaben ihre Personalien an.
Während der Verteidiger in Anbetracht des Klimawandels von einem «rechtfertigenden Notstand» sprach, würdigten auch Gericht und Staatsanwaltschaft die «hehren Ziele» der beiden geständigen und nicht vorbestraften Angeklagten. Gleichwohl hätten sie mit ihrer Aktion Recht und Gesetz verletzt und müssten deshalb mit einer Sanktion «am unteren Rand» bestraft werden.
Die Staatsanwaltschaft hatte sich zuvor einer von der Verteidigung vorgeschlagenen Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage widersetzt. Nach einer ähnlichen Aktion auf dem Dach eines Berliner Ministeriums sei schon einmal derart verfahren worden, ohne dass sich der ältere Angeklagte dies zur Warnung habe gereichen lassen, hieß es. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.