Frauen zum Suizid gedrängt: Limburger Urteil rechtskräftig

Das Mord-Urteil gegen einen Mann, der Frauen zum Suizid gedrängt haben soll, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe das Urteil per Entscheidung vom 1. März vollumfänglich bestätigt, teilte das Landgericht Limburg am Donnerstag mit. Die Verteidigung hatte Revision gegen den Limburger Richterspruch vom März vergangenen Jahres eingelegt.
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Der Mann war unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Limburg erkannte seinerzeit zudem auf die besondere Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Regel ausschließt, und ordnete die Sicherungsverwahrung gegen den Mann an.

Nach Überzeugung der Richter hatte der Deutsche zwischen 2012 und 2016 in Online-Selbsthilfeforen Kontakt zu psychisch kranken oder labilen Frauen gesucht. Er soll sie massiv bedrängt und manipuliert haben, damit sie sich selbst töten oder sie dies ihm überlassen. Im Fall von zwei Frauen aus Bayern und dem Raum Limburg kam es nicht zum Äußersten. Dagegen starb 2016 eine Bremerin, nachdem der Angeklagte sie massiv bearbeitet haben soll. Als Motiv nahmen die Richter an, dass der Mann seinen «sexuellen Sadismus» ausleben wollte.

© dpa
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