Mehr als 400 Entschädigungsanträge nach Corona-Impfungen

Wegen möglicher Schäden durch Corona-Impfungen sind in Hessen bislang mehr als 400 Anträge auf Entschädigung gestellt worden. Über 260 seien bereits entschieden worden, davon 22 positiv, teilte das Regierungspräsidium Gießen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Anträge würden auch Hinterbliebenenversorgung und Bestattungsgelder beinhalten.
Die Mitarbeiterin eines Impfzentrums impft eine Frau gegen Corona. © Moritz Frankenberg/dpa/Symbolbild

Die Grundlagen für mögliche Entschädigungen sind im Paragraf 60 des Infektionsschutzgesetzes geregelt. Für einen Antrag muss eine Impfung nachgewiesen werden. Ebenso müssen der Behörde zufolge Gesundheitsschäden nachgewiesen werden, wofür Berichte der behandelnden Ärztinnen und Ärzte angefordert werden. Ein weiterer Faktor sei, dass die Probleme nicht nur vorübergehend, sondern mehr als sechs Monate aufgetreten und auf die Impfung zurückzuführen seien. «Es reicht für die Annahme des ursächlichen Zusammenhangs nicht aus, dass dieser nur möglich ist», heißt es beim Regierungspräsidium.

Für eine Entschädigung geltend gemacht würden Angstzustände, Sehstörungen, Hirninfarkt, Migräne, Herzmuskelentzündungen, Schwindel, kreisrunder Haarausfall, Diabetes, Allergien oder Tinnitus. Anerkannt würden aber überwiegend die Folgen von Herzmuskelentzündungen, Sinusvenenthrombosen oder das Guillain-Barré-Syndrom, eine seltene Nervenerkrankung, die im schlimmsten Fall zu einer Lähmung führen kann.

© dpa
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