«Wir sind uns bewusst, dass diese Entscheidung angesichts der Versorgungssituation und aktueller Infektionswelle gerade von Kindern und Jugendlichen schwierig ist. Aber wir beugen so dem Kollaps der Versorgungsstrukturen im Ärztlichen Bereitschaftsdienst vor», rechtfertig die KV die Maßnahme. Der Bereitschaftsdienst sei eine freiwillige Leistung. «Es jetzt zeitlich einzuschränken, sorgt zumindest dafür, dass es weiterhin aufrechterhalten werden kann.»
Der kinderärztliche Bereitschaftsdienst ist damit hessenweit nur noch Mittwoch und Freitag zwischen 16 und 18 Uhr sowie Samstag, Sonntag und an Feier- und Brückentagen von 10 bis 18 Uhr besetzt. Die neuen Zeiten gelten laut KV zunächst bis 31. März. Als Grund nennt die KV den Fachkräftemangel und die Überlastung der medizinischen Fachkräfte: «Daher sehen wir uns gezwungen, Öffnungszeiten an die Verfügbarkeit und (Kraft)Ressourcen des Personals anzupassen.»
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD), zu dem auch ein kinderärztlicher und ein augenärztlicher Bereitschaftsdienst gehören, versorgt außerhalb der Praxissprechzeiten Patienten mit akuten Beschwerden, die normalerweise eine Praxis aufsuchen würden und kein Krankenhaus und deren Behandlung nicht bis zum nächsten Werktag warten kann. Der ÄBD ist bundesweit telefonisch unter der 116117 zu erreichen. In Hessen gibt es 70 Bereitschaftsdienstzentralen.