Der umstrittene Pink-Floyd-Mitbegründer Waters hatte der Stadt Frankfurt einen Angriff auf die Kunstfreiheit vorgeworfen. Vorausgegangen war eine Kündigung für seinen geplanten Auftritt in der Frankfurter Festhalle am 28. Mai. Der Magistrat der Stadt und das Land Hessen hatten die Messe, die die Festhalle vermietet, angewiesen, den Vertrag mit dem Konzertveranstalter zu kündigen. Waters war wegen Antisemitismus-Vorwürfen in die Kritik geraten.
Der britische Sänger hat bereits juristische Schritte angekündigt. Waters beruft sich auf die Meinungsfreiheit, zudem sei er nicht antisemitisch. Der Stadtrat von München hatte vor rund einer Woche beschlossen, das Konzert des 79-Jährigen am 21. Mai in der Olympiahalle nicht zu verbieten - allerdings zähneknirschend. Eine außerordentliche Kündigung des Vertrags sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich, so die Begründung.