Verfahren wegen Unfallflucht eingestellt

Ein Prozess wegen Unfallflucht bleibt für einen Frankfurter Linienbusfahrer ohne strafrechtliche Konsequenzen. Das Amtsgericht Frankfurt stellte das Strafverfahren am Freitag auf Antrag der Staatsanwaltschaft «wegen geringer Schuld» ohne weitere Auflagen ein.
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Die Anklage legte dem 56-Jährigen zur Last, im Februar vergangenen Jahres in Frankfurt-Sossenheim mit dem Omnibus ein parkendes Fahrzeug gestreift und beschädigt zu haben. Anschließend habe er den Unfallort ohne weitere Maßnahmen verlassen. Der Sachschaden belief sich auf 600 Euro. Der Angeklagte, der zunächst mit einem Strafbefehl über 2700 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze) verurteilt wurde, erklärte vor Gericht, von dem Vorfall nichts mitbekommen zu haben.

Weil dem Gericht keinerlei Zeugen des Unfalls zur Verfügung standen, stimmte man der rechtskräftigen Einstellung des Verfahrens zu.

© dpa
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