Wieder Geldautomatensprengung: Härtere Strafen gefordert

Die Serie der Geldautomatensprengungen reißt in Hessen nicht ab. Am frühen Samstagmorgen riss eine Explosion an einem Automaten in Neu-Isenburg Anwohner aus dem Schlaf. Justizminister Poseck dringt erneut auf höhere Mindeststrafen, um potenzielle Täter abzuschrecken.
Geldautomat in Neu-Isenburg gesprengt
Ein Ermittler der Polizei arbeitet am Tatort einer Bankfiliale, nachdem unbekannte Täter einen Geldautomaten gesprengt haben. © Marc Webersinn/5VISION.NEWS/dpa

Nach einer erneuten Geldautomatensprengung in Hessen hat Justizminister Roman Poseck (CDU) seine Forderung nach härteren Strafen erneuert. «Die Abschreckungswirkung des Strafrechts muss bei Geldautomatensprengungen deutlicher werden. Wir brauchen ein Zusammenspiel von Prävention und Repression, um diese hoch gefährlichen und skrupellosen Taten wirksam zu bekämpfen», erklärte Poseck am Samstag in Wiesbaden. Unbekannte Täter hatten am frühen Samstagmorgen einen Geldautomaten einer Bankfiliale in Neu-Isenburg im Landkreis Offenbach gesprengt. In den vorangegangenen Tagen hatte es ähnliche Taten in Bad Vilbel, Königstein und Fulda gegeben.

In Neu-Isenburg waren Anwohner durch einen lauten Knall geweckt worden und hatten die Polizei verständigt. Wie viel Geld die Täter erbeuteten, war nach Polizeiangaben unklar. Auch die Höhe des Sachschadens an dem Gebäude stehe noch nicht fest, es sei aber nicht einsturzgefährdet, sagte eine Polizeisprecherin.

Zeugen gaben an, drei dunkel gekleidete und maskierte Männer beobachtet zu haben, die nach der Tat mit einem schwarzen Auto mit Frankfurter Kennzeichen in Richtung der Autobahn 661 geflüchtet seien. Eine sofort eingeleitete Fahndung, bei der auch ein Polizeihubschrauber zum Einsatz kam, verlief zunächst erfolglos. Die Kriminalpolizei nahm die Ermittlungen auf. Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, wurden gebeten, sich bei der Polizei in Offenbach zu melden.

Poseck erklärte, zum einen müssten die Banken mehr in die Prävention investieren. «Zum anderen muss der Gesetzgeber die Mindeststrafe für die Geldautomatensprengung deutlich anheben.» Es bestehe ein «Wertungswiderspruch», wenn die Mindeststrafe beim klassischen Bankraub bei fünf Jahren liege und die Geldautomatensprengung in der Regel nur mit einer Mindeststrafe von einem Jahr versehen sei. «Wir haben es bei dem Phänomen in der Regel mit international agierenden Tätergruppen zu tun. Die Härte des Gesetzes ist hier unverzichtbar», so der Minister.

Hessen habe das Thema bereits auf die Tagesordnung der Justizministerkonferenz im Mai in Berlin gesetzt. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sei mit breiter Mehrheit um Prüfung eines Änderungsbedarfs im Strafrecht gebeten worden, so Poseck. «Ich werde an dem Thema dranbleiben und mich weiter für eine Anhebung des Strafrahmens stark machen - im Interesse der Sicherheit der Menschen, die unter den Folgen der Sprengungen leiden.»

© dpa
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