Auch der hessische Antisemitismusbeauftragte Uwe Becker erklärte, es dürfe in keiner Halle in Deutschland Hass gegen Jüdinnen und Juden gesungen oder zum Ausdruck gebracht werden. Es sei schrecklich zu begreifen, dass 85 Jahre nach der Pogromnacht 1938 die Ereignisse verharmlost, dass Hass und Hetze verbreitet würden.
In der Frankfurter Festhalle wollte am Abend der britische Musiker und Pink-Floyd-Mitbegründer am Abend ein Konzert geben, um das zuvor wochenlang gestritten worden war. Waters wurde zuletzt immer wieder Antisemitismus vorgeworfen, bundesweit gibt es viel Kritik an den Auftritten des britischen Musikers.
Das Konzert in Frankfurt sollte ursprünglich wegen Antisemitismusvorwürfen abgesagt werden. Waters hatte dagegen geklagt und vom Frankfurter Verwaltungsgericht Ende April Recht bekommen. Das Gericht hatte sich in seiner Entscheidung auch auf die Kunstfreiheit berufen.