Offenbar wolle man den Ausgang des Zivilprozesses um Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche zwischen den Angehörigen der Opfer und dem 31 Jahre alten Fahrer abwarten - das Ergebnis könnte Auswirkungen auf den strafrechtlichen Abschluss des Verfahrens vor dem Amtsgericht Frankfurt haben, erklärte der Anklagevertreter.
Der Unfall hatte sich im September 2019 in Frankfurt-Rödelheim an einer Kreuzung ereignet. Nachdem der Linienbus bei Rot über eine Ampel gefahren war, stieß er beim Abbiegen mit einem Auto zusammen. Dessen Beifahrerin erlag kurz darauf ihren schweren Verletzungen. In dem Bus wurden mehrere Fahrgäste verletzt. Dem Fahrer wurde daraufhin fahrlässige Tötung und Körperverletzung zur Last gelegt.