Profitieren Bürgerinnen und Bürger finanziell von Windkraftanlagen in ihrer Nachbarschaft, erhöht das nach Einschätzung von Hessens Wirtschaftsministerium die Akzeptanz von Windenergie. Hessen bevorzuge dafür Modelle, bei denen Kommunen an Einnahmen beteiligt werden, teilte eine Ministeriumssprecherin in Wiesbaden auf dpa-Anfrage mit. Dadurch könnten alle Anwohnerinnen und Anwohner partizipieren.
«Eine direkte Bürgerbeteiligung hingegen, etwa über Energiegenossenschaften, bevorteilt solche, die es sich leisten können», erläuterte die Sprecherin. Gleichwohl würden Bürgerenergiegenossenschaften als eine besondere Form der finanziellen Teilhabe begrüßt. «Bei der Verpachtung landeseigener Flächen sind entsprechende Beteiligungsmodelle daher wichtige Auswahlkriterien im Bieterverfahren.»
Mit Blick auf ein Gesetzesvorhaben in Thüringen erklärte die Ministeriumssprecherin: «Aus unserer Sicht ist es nicht zielführend, einzelne Beteiligungsgesetze zu entwickeln.» Hessen setze sich für eine bundeseinheitliche, einfache Regelung zur kommunalen Beteiligung ein, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz verankert ist. «Allerdings ist die Beteiligung bisher nicht verpflichtend. Diese würden wir begrüßen.»
Ein Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Landesregierung in Thüringen sieht unter anderem vor, dass Betreiber von Windenergieanlagen einen bestimmten Betrag pro erzeugter Kilowattstunde Strom zu Gunsten von Kommunen und Bürgern abgeben müssen.
Es gebe in Hessen ein funktionierendes kommunales Beteiligungsmodell, die sogenannte Windenergiedividende, erläuterte das Wirtschaftsministerium. Diese gilt für Windenergieanlagen auf landeseigenen Flächen. Die Kommunen vor Ort bekommen dabei einen Teil des wirtschaftlichen Ertrags aus der Verpachtung. 2022 haben nach Angaben des Ministeriums elf Kommunen fast 400.000 Euro erhalten.