Konkret gehe es unter anderem um in Euro denominierte Staatsanleihen, die im Europäischen Wirtschaftsraum - dem neben den EU-Staaten auch Länder wie Norwegen und Island angehören - auf Sekundärmärkten gehandelt wurden, teilte die EU-Kommission mit. Sie hatte zunächst versucht, im Gespräch mit den Banken einen Vergleich in der Sache zu finden. Da es keine Fortschritte gegeben habe, sei nun das normale Kartellverfahren eingeleitet worden.
Die Deutsche Bank und die niederländische Rabobank können nun auf die Vorwürfe antworten und eine Anhörung vor der EU-Kommission und nationalen Wettbewerbsbehörden beantragen, um sich zu verteidigen. Können sie die Bedenken der Kommission nicht ausräumen, kann diese als Wettbewerbshüterin eine Strafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes der betroffenen Institute verhängen.
Die Deutsche Bank teilte mit, dass sie keine Geldbuße erwarte. «Die Deutsche Bank hat in dieser Angelegenheit proaktiv mit der Europäischen Kommission zusammengearbeitet und hat daher bedingte Immunität vor Geldbußen erhalten», hieß es in einer Stellungnahme.