Die Frist zur Abgabe endete ursprünglich Ende Oktober des laufenden Jahres, wurde dann aber bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Ab 2025 soll die Grundsteuer in Deutschland neu berechnet werden. Im Rahmen dieser Reform müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke mit Hilfe von Eigentümerangaben neu bewertet werden. In Hessen sind es rund 2,8 Millionen Grundstücke.
Es sei gut und richtig gewesen, die Abgabefrist zu verlängern, sagte Boddenberg. Nun müssen aber daran gedacht werden, wie bedeutend die Grundsteuer für die Kommunen und eine gerechte Erhebung für die Bürger sei. Eine fristgerechte Abgabe der Erklärung sei zum Gelingen der größten Steuerreform der Nachkriegsgeschichte sehr wichtig. Da in den letzten Wochen vor Ablauf der Frist mit einem spürbaren Anstieg der Grundsteuererklärungen zu rechnen sei, würden die Grundsteuerstellen der Finanzämter mit mehr Personal ausgestattet.