Im neuerlichen Verfahren um eine tödliche Messerattacke vor einem Supermarkt in Frankfurt-Bornheim hat der Angeklagte zunächst keine Angaben gemacht. Zum Auftakt des zweiten Prozesses um den Angriff auf seine Lebensgefährtin am Donnerstag vor dem Landgericht Frankfurt wurden zunächst das erste Urteil sowie die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) verlesen. Der 46 Jahre alte Angeklagte soll die Frau aus Eifersucht erstochen haben.
Der Mann war im Dezember 2020 wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Nach Ansicht der Schwurgerichtskammer hatte er die getrennt von ihm lebende Frau im Oktober 2019 vor dem Markt mit 33 Messerstichen getötet. Der BGH hob das Urteil jedoch auf. Es komme auch ein heimtückisch begangener Mord in Betracht, hieß es.
Beide hatten kurz vor der Attacke in dem Supermarkt das Messer gekauft, mit dem sich der Angeklagte ursprünglich selbst töten wollte. Auf dem Parkplatz vor dem Markt richtete er die Waffen dann aber gegen die 20 Jahre jüngere Frau und stach zu. In dem zweiten Prozess geht es vor allem um die rechtliche Einordnung der Tat. Zentraler Punkt der Beweisaufnahme ist die Frage, ob das Opfer nach dem Kauf des Messers noch «arg- und wehrlos» war und dies von dem Täter ausgenutzt wurde, wie es der Mordparagraf verlangt.
Die Schwurgerichtskammer hat noch fünf weitere Verhandlungstage bis Ende März terminiert. In dem Prozess soll auch ein psychiatrischer Sachverständiger zur Frage der Schuldfähigkeit gehört werden.