Das Frankfurter OLG befasst sich erstmals bei einem solchen Terrorprozess auch mit der Fürsorgepflicht gegenüber Kindern mutmaßlicher Islamisten, die im Kampfgebiet geboren wurden. Die Angeklagte hat insgesamt vier Kinder, die alle in Syrien geboren wurden. Die in Bad Homburg geborene Frau machte zunächst nur persönliche Angaben. Zu den Vorwürfen der Anklage will sie nach Angaben ihrer Verteidiger zu einem späteren Zeitpunkt Stellung nehmen.
Die 29-Jährige soll im September 2013 mit ihrem Ehemann nach Syrien ausgereist sein. Zuvor sollen die beiden in der salafistischen Szene in Frankfurt und Offenbach aktiv gewesen sein. In Syrien soll sich das Paar zunächst der Terrororganisation Al-Nusra-Front angeschlossen haben. Die Frau soll sich um den gemeinsamen Haushalt und die 2014 geborene Tochter gekümmert haben und so ihrem Ehemann ermöglicht haben, sich als Kämpfer für die Vereinigung zu betätigen.
Im Sommer 2014 sollen das Paar mit dem Säugling Syrien verlassen und sich in der Türkei aufgehalten haben. Im November 2014 soll sich die Familie dem sogenannten Islamischen Staat (IS) als Mitglieder angeschlossen haben.
Das Verfahren vor dem mit drei Richtern besetzten 8. Strafsenat ist zunächst bis Mitte März terminiert.