Die Bundesanwaltschaft wirft Franco A. vor, Anschläge auf Politiker geplant zu haben. Der derzeit vom Dienst freigestellte Bundeswehrsoldat legte sich zudem eine falsche Identität als syrischer Flüchtling zu - aus Sicht der Ankläger, um den Verdacht nach einem Anschlag gegen Flüchtlinge zu richten und das Vertrauen in die Asylpolitik zu erschüttern. A. war im Februar 2017 auf dem Wiener Flughafen festgenommen worden, als er eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen wollte. Was er mit der Waffe plante, ist bislang nicht bekannt.
Die Verlobte des Angeklagten hatte ihre Aussage beim vorherigen Termin am 2. Mai begonnen. Dabei hatte sie Zweifel an dessen Aussage geäußert, die Pistole in Wien im Gebüsch gefunden zu haben.
Franco A. war im November 2017 aus der Untersuchungshaft entlassen, im Februar allerdings erneut festgenommen worden. Seitdem sitzt er wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft. Dabei geht es auch um den Verbleib von drei Waffen. Das Gericht hatte am Montag einen Haftprüfungsantrag abgelehnt. Der Haftbefehl bleibe weiterhin bestehen. Die Verlobte von A. sagte dazu, er habe ihr gesagt, die Waffen seien «nicht mehr zugänglich».