Im Untersuchungsausschuss zur Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der frühere Mitangeklagte Markus H. sich größtenteils auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen. «Ich möchte diese Frage nicht beantworten», sagte der 46-Jährige bei seiner Zeugenaussage am Mittwoch auf die meisten Fragen der Ausschussmitglieder. Es bestehe ansonsten die Gefahr, dass er sich selbst belaste.
So antwortete er etwa nicht auf Fragen nach dem Waffenbesitz von Stephan Ernst, wie er diesen kennengelernt habe sowie nach der Bürgerversammlung in Lohfelden im Jahr 2015, nach der Lübcke bedroht worden war. Zu seinen eigenen Waffen sagte H., diese habe er aus «Hobbygründen» besessen, da er Interesse am «sportlichen Schießen» habe. Zudem gab er an, es sei etwa Ende der 1990er Jahre versucht worden, ihn als Quelle für den Verfassungsschutz anzuwerben.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte Ernst wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. H. war wegen Beihilfe angeklagt gewesen, von diesem Vorwurf jedoch freigesprochen worden. Verurteilt wurde er wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe.
Der hessische Verfassungsschutz (LfV) hatte laut eines Insiders weder Ernst noch H. mindestens in den Jahren 2011 bis 2016 auf dem Schirm gehabt. Die Namen habe er erstmals im Zusammenhang mit der Ermordung gehört, sagte der damalige Leiter der Nachrichtenbeschaffung beim hessischen Verfassungsschutz (LfV) ebenfalls am Mittwoch.
Er habe die rechtsextremistische Szene als hochgefährlich eingestuft. Bei seinem Amtsantritt 2011 sei das Netz unter anderem von V-Leuten und weiteren Informanten unzureichend gewesen, dieses sei in den Folgejahren verbessert worden. Der Präsident des LfV in den Jahren 2015 bis 2022, Robert Schäfer, sagte ebenfalls am Mittwoch aus, in seiner Amtszeit viele Reformen angestoßen zu haben.
Ernst war in den 1990er Jahren unter anderem mit einem Messerangriff auf einen Imam und einem versuchten Anschlag auf ein Asylbewerberheim mit einer Rohrbombe aufgefallen, danach wurden keine Gewalttaten mehr bekannt. Seine Akte wurde vom Verfassungsschutz 2015 für den Dienstgebrauch gesperrt. In der Nacht zum 2. Juni 2019 erschoss der Rechtsextreme den Kasseler Regierungspräsidenten .
Der Landtagsuntersuchungsausschuss wurde 2020 eingerichtet. Seine Aufgabe ist es, die Rolle der hessischen Sicherheitsbehörden in dem Mordfall aufzuarbeiten.