Derzeit erhielten viele Haushalte in Hessen die Jahresabrechnungen ihrer Energieversorger und stünden angesichts der besonders im vergangenen Jahr stark angestiegenen Energiepreise möglicherweise vor großen finanziellen Herausforderungen, erklärte das Ministerium. Um zu verhindern, dass Hessinnen und Hessen von Strom- oder Heizsperren betroffen sind, sei der Härtefallfonds am 1. Juli an den Start gegangen.
Der Fonds wurde den Angaben zufolge unter der Federführung des Sozialministeriums in Zusammenarbeit mit dem Finanz- und Umweltministerium sowie nach Beratungen mit der Verbraucherzentrale Hessen und den Sozialverbänden Liga und VdK aufgesetzt. Er richte sich gezielt an Menschen mit niedrigem Haushaltseinkommen, die nicht ausreichend von den Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung erfasst worden seien und die eine Energiesperre nicht durch eigenes Einkommen vermeiden oder beenden könnten.
Die Leistung kann den Angaben zufolge jeweils einmalig pro Versorgungsvertrag beziehungsweise Zählerstelle zur Vermeidung oder Aufhebung einer Strom- oder Heizenergiesperre in Anspruch genommen werden - jeweils in der Höhe, die im Einzelfall erforderlich ist. Der Fonds übernimmt demnach auch Energieschulden von Privathaushalten, die ihre Heizenergie von leitungsgebundenen Energieträgern wie Strom, Gas und Fernwärme als Mieter über die Vermieter beziehen und deren Kosten als Teil der Mietnebenkosten abgerechnet werden. Die Leistung erfolgt dabei direkt an das Versorgungsunternehmen beziehungsweise die Vermieter.
Anträge sind laut Mitteilung bei anerkannten Beratungsstellen der Schuldnerberatung eines Sozial- oder Wohlfahrtsverbands, des Mieterbunds oder der Verbraucherzentrale Hessen einzureichen, die die Geschäftsstelle des Härtefallfonds übernimmt.