Gute Erfahrungen mit E-Akte in Gerichten: Land ist spät dran

Ordner und Kladden haben ausgedient: Ab 2026 müssen alle Gerichte in Deutschland ihre Akten elektronisch führen. Wie weit ist Hessen? Was sind die Vorteile und wo gibt es Probleme?
Eine Hauptakte wird in der Software aufgerufen. © Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Bis Mitte des Jahres sollen die Akten für Zivilverfahren bei allen Sozial- und Landgerichten in Hessen elektronisch geführt werden. «Die Einführung der E-Akte in der hessischen Justiz hat erheblich an Fahrt aufgenommen», teilte das Justizministerium in Wiesbaden mit. Die Justiz-Gewerkschaft sieht die Umstellung positiv, warnt aber vor Überlastung der Mitarbeiter in der Übergangszeit.

Hessen liege unter den Bundesländern bei der Umstellung «im hinteren Mittelfeld», wie der Landesvorsitzende der Deutschen Justiz-Gewerkschaft Hessen, Erwin Schmidt, der Deutschen Presse-Agentur sagte. Ein Bundesgesetz schreibt vor, dass die gesamte Justiz in Deutschland ab 2026 mit der E-Akte arbeiten muss. Der Zeitplan für Hessen sieht laut Ministerium «eine vollständige Umsetzung der gesetzlichen Pflichten bis zum 31. Dezember 2025» vor.

Der Abschied vom Papier bringt laut Ministerium viele Vorteile: «Arbeitsabläufe können effektiver gestaltet werden. Das personalaufwendige und kostspielige Ausdrucken entfällt. Die Akte ist für mehrere Personen gleichzeitig verfügbar.» Die Gewerkschaft sieht auch bessere Möglichkeiten für mobiles Arbeiten als weiteren Vorteil.

Die Landgerichte Limburg, Kassel, Hanau, Fulda und Gießen arbeiten laut Ministerium bereits mit der E-Akte. Die Landgerichte Darmstadt, Wiesbaden, Marburg und Frankfurt sollen in den kommenden Monaten folgen. Für Strafverfahren läuft derzeit ein Pilotversuch bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt.

Die Erfahrungen der Kollegen seien überwiegend positiv, sagte Gewerkschafter Schmidt. «Die Übergangszeit führt allerdings zu einer erheblichen Belastung, die die Kollegen an ihre Grenzen bringt.» Zum einen blieben technische Probleme nicht aus, zum anderen müssten in der Übergangsphase die Papierakten parallel weitergepflegt werden. «Da muss man schauen, dass keine Überlastungssituation entsteht.»

Schmidt zufolge kann diese Übergangsphase in einem Gericht etwa drei Monate dauern. Bei der Einführung müsse zudem «Gründlichkeit vor Geschwindigkeit» gelten. Als erstes Amtsgericht kam bei der Einführung der E-Akte Bad Homburg dran. Die 40 Amtsgerichte in Hessen sollen laut Ministerium nach und nach umgestellt werden.

Andere Bundesländer sind zum Teil schon weiter - nach Angaben der Deutschen Justiz-Gewerkschaft etwa Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Sie arbeiten mit einem anderen System, was die Gewerkschaft als nicht optimal sieht. «Das ist natürlich schade, dass das so ein Flickenteppich ist», findet Schmidt. Die E-Akte erleichtere zwar den Austausch zwischen Gerichten innerhalb Hessens - werde das Verfahren an ein anderes Bundesland abgegeben, könne es sogar komplizierter werden, weil die Systeme nicht kompatibel seien.

© dpa
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